News zur LKW Maut

Ab dem 1. Juli 2024 tritt eine neue Regelung in Kraft, die Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig macht. Dies betrifft die Benutzung von Bundesfernstraßen. Wichtig zu beachten ist, dass Fahrzeugkombinationen nur dann mautpflichtig sind, wenn das Zugfahrzeug selbst eine technisch zulässige Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen aufweist.

Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben von der Mautpflicht ausgenommen. Dies gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. Zudem sind sogenannte „Handwerksfahrten“ mautfrei, sofern die Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen bleiben.

Diese Regelung wird sich insbesondere auf die Kosten von Fahrten mit Motorwagen auswirken, die bei uns häufig in den Bereichen Express- und Sonderfahrten eingesetzt werden. Trotz der unvermeidlichen zusätzlichen Kosten, die durch die Mautpflicht entstehen, bieten wir weiterhin maßgeschneiderte Lösungen an, um deine Transporte effizient und kostengünstig zu gestalten.

Unser Unternehmen unterstützt dich bei der optimalen Planung und Durchführung deiner Transporte, auch unter den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Serviceangebot sorgen wir dafür, dass deine Waren sicher und pünktlich ihr Ziel erreichen – trotz der zusätzlichen Herausforderungen durch die Mautpflicht.

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